Allgemeine Geschäftsbedingungen

Outfit GmbH

  1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) und der Outfit GmbH, Amtsgericht Kiel, HRB 15777 KI (nachfolgend „Outfit“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Preise und Zahlung
  • Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch Outfit. Die aktuell gültige Preisliste ist jederzeit in den Geschäftsräumen von Outfit ausgehangen bzw. zur Einsicht verfügbar.
  • Im Falle von Preisänderungen ist Outfit nicht dazu verpflichtet, dem Kunden die Preisänderung im Voraus mitzuteilen. Es obliegt dem Kunden sich über die gültigen Preise im Voraus zu informieren.
  • Sämtliche Zahlungen sind sofort nach der von Outfit erbrachten Leistung zur Zahlung fällig.
  • Anzahlung

Outfit ist berechtigt, im Rahmen von Terminvereinbarung für Haarverlängerungen (sogenannte Extensions) eine anteilige Vorauszahlung von 50 % des Gesamtpreises der Leistung zu verlangen. Die anteilige Vorauszahlung hat spätestens 7 Kalendertage vor dem Termin zu erfolgen. Die Terminvereinbarung wird erst mit Zahlung dieser Vorauszahlung verbindlich. Erfolgt die anteilige Vorauszahlung nicht fristgerecht, ist Outfit berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben. Die geleistete Vorauszahlung wird nach vollständiger Leistungserbringung durch Outfit mit dem zur Zahlung fälligen Gesamtpreis verrechnet.

  • Termine, Terminverlegung und Terminausfallschaden
  • Dem Kunden werden für die von ihm gewünschte Leistung Termine angeboten und durch Outfit verbindlich mit Datum, Uhrzeit und gewünschter Leistung für den Kunden reserviert. Verbindlich reservierte Termine können vom Kunden bis 48 Stunden vor dem verbindlich reservierten Termin storniert oder verlegt werden. Absagen werden nur via Telefon, Anrufbeantworter oder persönlich akzeptiert. Absagen über soziale Medien und Emails werden nicht angenommen.
  • Wird ein verbindlich reservierter Termin ohne rechtzeitige Stornierung oder Verlegung (bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin) aus einem vom Kunden zu vertretenen Umstand nicht wahrgenommen, ist Outfit berechtigt, einen Terminausfallschaden in Höhe von 50 % des Entgelts für die geplanten Leistung zu berechnen und im Anschluss an den verpassten Termin entsprechend in Rechnung zu stellen. Der Anspruch auf den Terminausfallschaden ist niedriger oder höher anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist oder wenn Outfit einen wesentlich höheren Schaden nachweist.
  • Wird ein verbindlich reservierter Termin vom Kunden mehr als zwei Mal verlegt, ist Outfit zum Rücktritt berechtigt.
  • Gewährleistung
  • Kein Mangel liegt vor bei natürlichen Abnutzungen sowie bei Abnutzungen oder Schäden der Haare, die aufgrund fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden, aufgrund übermäßiger Beanspruchung durch den Kunden, aufgrund der Verwendung ungeeigneter haarkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund sonstiger besonderer Einflüsse (z.B. Meer- bzw. Salzwasser) entstehen.
  • Bei Vorliegen eines Mangels stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Allerdings ist die Haftung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen, wenn der offensichtliche Mangel nicht binnen einer Frist von 7 Werktagen seit der Leistungserbringung vom Kunden gegenüber Outfit angezeigt wird.
  • Haftung
  • Outfit übernimmt keine Haftung für Garderobe, Taschen, sonstige Gepäckstücke und Wertgegenstände des Kunden.
  • Unverträglichkeiten und Allergien des Kunden sind Outfit vor Beginn der Leistungserbringung vom Kunden mitzuteilen. Für nicht mitgeteilte Unverträglichkeiten und Allergien wird keine Haftung übernommen.
  • Outfit haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten von Outfit beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Outfit auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat oder vertrauen durfte.
  • Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.